Melde- und Moderationsrichtlinie

Diese Seite wird derzeit vervollständigt. Stellen mit wird ergänzt werden in Kürze ergänzt.

1. Geltung und Rechtsgrundlage

Diese Richtlinie beschreibt, wie Mobily24 mit Hinweisen auf rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte umgeht. Sie setzt die Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) um, insbesondere Art. 14, 16, 17 und 18 DSA, sowie die Vorgaben der P2B-Verordnung. Sie ist Bestandteil der AGB für Dienstleister und der Nutzungsbedingungen.

2. Kontaktstellen

  • Für Nutzer (Art. 12 DSA): kontakt@mobily24.de und Kontaktformular unter /kontakt. Anfragen werden von Menschen bearbeitet.
  • Für Behörden, die EU-Kommission und das Gremium (Art. 11 DSA): kontakt@mobily24.de
  • Sprachen: Deutsch, Englisch

3. Was gemeldet werden kann

  • Rechtswidrige Inhalte, z. B. Betrug, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen, nicht erlaubte Tätigkeiten, unzulässige Gesundheitswerbung
  • Verstöße gegen unsere Regeln, z. B. falsche Angaben, Fake-Profile, Angebote, die nicht mobil erbracht werden, falsche Kategorie, manipulierte Bewertungen

4. So melden Sie Inhalte

(1) Über den Button „Profil melden“ auf jedem Anbieterprofil oder per E-Mail an kontakt@mobily24.de.

(2) Eine Meldung sollte nach Art. 16 Abs. 2 DSA enthalten:

  1. eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist,
  2. die genaue Fundstelle (Profil, ggf. Bild oder Textstelle),
  3. Name und E-Mail-Adresse. Freiwillig, außer bei Meldungen zu bestimmten Straftaten gegen Kinder (Art. 16 Abs. 2 lit. c DSA), bei denen eine anonyme Meldung möglich ist,
  4. eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Im Formular ist sie bereits enthalten.

(3) Anonyme Meldungen prüfen wir ebenfalls. Ohne Kontaktangabe können wir Ihnen aber keine Rückmeldung geben.

5. Was nach einer Meldung passiert

  1. Eingangsbestätigung: Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, bestätigen wir den Eingang.
  2. Prüfung: Ein Mitarbeiter prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Meldungen zu Gefahren für Kinder oder pflegebedürftige Personen werden vorrangig bearbeitet. Ziel ist eine Erstbewertung innerhalb von wird ergänzt.
  3. Anhörung: Wenn es angemessen ist, geben wir dem Dienstleister Gelegenheit zur Stellungnahme.
  4. Entscheidung und Mitteilung an Sie (Art. 16 Abs. 5 DSA) und an den Dienstleister (Art. 17 DSA).
  5. Dokumentation im Moderationsprotokoll. Bereits vorhanden.

6. Maßnahmen

Je nach Schwere und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

MaßnahmeBeispiel
Keine MaßnahmeMeldung unbegründet
Aufforderung zur Korrektur mit FristUnklare Angaben, fehlender Nachweis
Ausblenden einzelner InhalteEin rechtsverletzendes Bild
Entfernen einer KategorieErlaubnis für eine sensible Kategorie fehlt
Vorübergehende Sperrung des ProfilsBegründeter Verdacht, Prüfung läuft
Ablehnung bzw. dauerhafte Sperrung, KündigungSchwerer oder wiederholter Verstoß

7. Begründung von Entscheidungen

Jede Beschränkung wird dem betroffenen Dienstleister spätestens mit Wirksamwerden klar und spezifisch begründet (Art. 17 DSA). Die Begründung enthält:

  • die Art der Maßnahme und ihren Umfang bzw. ihre Dauer,
  • die maßgeblichen Tatsachen und ob eine Meldung zugrunde liegt (ohne Identität der Meldenden),
  • ob automatisierte Mittel beteiligt waren. Bei Mobily24 ist das grundsätzlich nicht der Fall.
  • die verletzte Rechtsvorschrift bzw. AGB-Klausel,
  • die Möglichkeit zur Beschwerde und den Rechtsweg.

8. Beschwerde gegen Entscheidungen

(1) Gegen eine Entscheidung über eine Meldung oder eine Maßnahme kann jeder Betroffene (Meldende oder Dienstleister) innerhalb von 6 Monaten kostenlos Beschwerde einlegen: wird ergänzt.

(2) Die Beschwerde wird erneut durch einen Menschen geprüft, nach Möglichkeit durch eine andere Person. Stellt sich die Entscheidung als falsch heraus, machen wir sie unverzüglich rückgängig.

(3) Der Weg zu den Gerichten bleibt unberührt.

9. Missbrauch des Meldeverfahrens

Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, dessen Meldungen können nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum nachrangig oder nicht mehr bearbeitet werden (Art. 23 DSA analog). Technisch begrenzen wir wiederholte Meldungen bereits heute.

10. Meldung von Straftaten an Behörden

Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für Leben oder Sicherheit einer Person darstellt, informieren wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Art. 18 DSA), in Deutschland das Bundeskriminalamt.

11. Wie wir moderieren (Grundsätze)

(Art. 14 DSA)

  • Profile werden vor der Veröffentlichung und bei wesentlichen Änderungen von Menschen geprüft.
  • Technische Hilfsmittel: Wiederholte Meldungen und Bestätigungsmails werden begrenzt, sensible Kategorien werden automatisch zur manuellen Prüfung markiert. Es gibt keine automatische Löschung oder Sperrung.
  • Moderationsentscheidungen werden protokolliert. Das Protokoll kann nur ergänzt, nicht verändert werden.
  • Administratoren melden sich mit Zwei-Faktor-Authentifizierung an.